Fokus

Yoga und Ayurveda sehen das Leben als eine Einheit von Körper, Seele und Geist. Diese wird heute oft durch die modernen Lebensumstände so verändern, dass Wohlbefinden und Gesundheit gestört werden. In einem urlaubs- oder seminartouristischen Umfeld können kompakte Anwendungen und kurze Übungssequenzen aus dem Ayurveda und Yoga helfen, während des Hotelaufenthaltes allfällige gesundheitliche Dysbalancen auf wohltuende Art auszugleichen. Auf der Basis ihrer jahrelangen Zusammenarbeit haben dazu der Yoga-Experte DDr. Christian F. Wolf und der  Ayurveda-Experte Dr. med. Ashish Bhalla das Konzept YOGAYUR*HOTELS entwickelt, um ein optimiertes Ambiente für Urlaubsgäste und Teilnehmende von Seminaren zu schaffen.

Yogayur*Hotel-Franchise

Für Hotelanlagen mit Interesse an der prosperierenden Yoga- und Ayurveda-Branche bietet das YOGAYUR-FRANCHISE-Konzept ein unverwechselbares und durchgängiges YOGAYUR-Corporate-Identity für Spa- und Studioeinrichtungen, Produkte, Internet-Auftritte, Print-Medien und APPs. Neben einen exklusiven Gebietsschutz profitieren die Franchisepartner von einem Supportpaket in Form von einschlägigen Knowhow-Transfers, regelmäßigen Fortbildungstools sowie spezifischen Unternehmens- und Marketingberatungen.

Voraussetzung

Angesprochen sind primär Unternehmen, die Personen mit nachstehenden Qualifikationen beschäftigen bzw. beschäftigen werden: YOGAYUR-PRACTITIONER/TEACHER-Zertifizierung der CFW-MULTIVERSITY oder adäquat beurteilte Yoga- und Ayurveda-Diplome externer Institutionen oder schriftliche Nachweise einschlägiger Vorkenntnisse, die im Rahmen von Gesundheitsberufen erworben wurden.

Die terminliche Abstimmung des Erstkontakts mit Prüfung der Eingangsvoraussetzungen erfolgt nach schriftlicher Kontaktaufnahme mit der CFW-MULTIVERSITY. Bei positivem Überprüfungsergebnis erhalten die potentiellen Franchise-Partner/innen näher spezifizierte Projektunterlagen inklusive der relevanten finanziellen Rahmenbedingungen und Vertragsentwürfe. Der beidseitige Vertragsabschluss ist für innert 60 Tagen ab Übergabe der Vertragsunterlagen avisiert.

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